Lungensport – Verordnung

Die „Verordnung“ des Lungensports ist durch einen Lungenfacharzt oder Hausarzt durchzuführen. Sie erfolgt mittels „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ (mit dem sogenannten Formular 56). Lungensport belastet nicht das ärztliche Budget.

Regulär werden von den Krankenkassen Zuschüsse für 50 Übungseinheiten (Richtwert) gewährt, die innerhalb von 18 Monaten in Anspruch genommen werden müssen. Bei schweren chronischen Atemwegserkrankungen werden Zuschüsse für 120 Übungseinheiten (Richtwert) innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten gewährt. Die empfohlene Anzahl der wöchentlichen Übungsveranstaltungen (zweimal) ist ebenfalls im Formular einzutragen. Eine Weiterverordnung ist möglich.

Deutsche Atemwegsliga

Beim Ausfüllen des Antrags berücksichtigt der Arzt die vorgegebenen Einschluss-/ Ausschluss-Kriterien. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur solche Patienten zum Lungensport kommen, deren gesundheitliche Situation es zulässt, Lungensport in einer ambulanten Gruppe ohne Schaden zu nehmen, mitzumachen.


Arbeitsgemeinschaft Lungensport in Deutschland e.V.

Patientenratgeber Lungensport (copd-deutschland.de)

Anbieter von Lungensport in Köln